Deutschland unterscheidet zwischen zwei Hauptarten der Selbstständigkeit: Freiberufler und Gewerbetreibende. Diese Unterscheidung ist entscheidend, wenn ihr ein Unternehmen gründet, Genehmigungen beantragt oder eure Steuern regelt. Freiberufler sind qualifizierte Fachkräfte, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten. Typische Beispiele sind Lehrkräfte, Ingenieur:innen, IT-Expert:innen, Anwält:innen und Künstler:innen. Ihre Arbeit basiert auf Fachwissen und nicht auf dem Verkauf von Produkten. Im Gegensatz dazu zählen zu den Gewerbetreibenden alle anderen selbstständigen Personen, insbesondere diejenigen, die kommerzielle Tätigkeiten wie Onlineshops, monetarisierte Websites oder Dienstleistungsunternehmen betreiben, die nicht unter die anerkannten freien Berufe fallen. Warum ‚freelancer‘ nicht immer Freiberufler bedeutet Eine häufige Fehlerquelle, besonders für Expats, ist die Sprache. Das englische Wort „freelancer“ bedeutet im deutschen Recht nicht automatisch…
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