Rechtsanwalt Baier

Anwaltskosten

Sie können sich hier einen ersten Überblick verschaffen, wie Rechtsanwaltskosten abgerechnet werden können.
Sie möchten wissen, wie hoch das Kostenrisiko in Ihrem konkreten Fall ist?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt und Sie erhalten eine kostenlos Gebührenschätzung.

Erstberatung
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 226,10 EUR betragen. Die Erstberatung kostet meist nicht mehr als 75,00 EUR.

Außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung
In der Regel sollte hier nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet werden. Bei Dauerberatungsmandaten besteht auch die Möglichkeit, Stunden- oder Pauschalhonorare zu vereinbaren.

Gerichtliche Vertretung
Abrechnung ausschließlich nach dem RVG. Im Bereich der gerichtlichen Streitigkeiten sind alle Rechtsanwälte an dieses Gesetz gebunden und dürfen keine geringeren Gebühren abrechnen.

Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie Rechtsschutz versichert sind, holen wir für Sie gern die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Wenn diese eintrittspflichtig ist, wird direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Einkommensschwache Bürger
Wenn Sie nicht Rechtsschutz versichert sind und die Kosten einer Rechtsberatung und/oder eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst finanzieren können, können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Bereich der gerichtlichen Verfahren beantragen wir für Sie gerne die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung beraten wir Sie nach Vorlage eines Beratungshilfescheines, den Sie beim Amtsgericht erhalten. In beiden Fällen rechnen wir unsere Kosten dann direkt bei der Justizkasse ab.

Fachanwalt für Familienrecht

Mediator

seit Dezember 2014 und Mitglied im Verein Integrierte Mediation e.V.