Rechtsanwalt Baier

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht umfassend und in viele Teilgebiete gegliedert. Die nachfolgende Aufzählung kann darum nur eine beispielhafte Darstellung der häufigsten Probleme sein, bei denen wir Sie gerne unterstützen und beraten.

  • Fragen zur Ehescheidung
    • Trennung
    • eheliches Güterrecht
    • Zugewinnausgleich
    • Versorgungsausgleich

  • Fragen zum Unterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • nachehelicher Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Elternunterhalt
    • Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
    • Ausbildungsunterhalt

  • Fragen bezüglich der Kinder
    • Vaterschaft
    • Elterliche Sorge / Sorgerecht
    • Umgangsrecht - z.B. nach Scheidung
    • Fragen zum Kindesunterhalt

  • Fragen zum Vermögen
    • Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
    • Entwurf und Prüfung von Eheverträgen
Bei konkretem Beratungsbedarf bitten wir Sie, alle vorliegenden Unterlagen idealerweise bereits im Vorfeld, sonst spätestens zum Beratungsgespräch zur Verfügung zu stellen.

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Fachanwalt für Familienrecht

Mediator

seit Dezember 2014 und Mitglied im Verein Integrierte Mediation e.V.