Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist es oft erforderlich unverzüglich zu handeln. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht zur Abwehr einer Kündigung lediglich eine Frist von drei Wochen vor.
Das Arbeitsrecht ist umfassend und in viele Gesetze aufgeschlüsselt. Die nachfolgende Aufzählung deshalb kann nur
eine beispielhafte Darstellung der häufigsten Probleme sein:
- Beratung über Verhaltensmöglichkeiten vor oder nach einer Kündigung
- rechtliche Überprüfung des Kündigungsgrundes bei
- verhaltensbedingter Kündigung
- personenbedingter Kündigung
- betriebsbedingter Kündigung (richtige Sozialauswahl)
- rechtliche Überprüfung von Arbeitszeugnissen in der Formulierung
- Einforderung des fälligen, ausstehenden Gehaltes
- Beratung hinsichtlich von Rechten und Pflichten bei Betriebsübergang
- Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Vertretung im Gerichtsverfahren
- Beratung und Vertretung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, insbes.:
- Befristung
- Haftung des Arbeitnehmers
- und Pflichten der Parteien
→ jetzt einen Beratungstermin vereinbaren
← zurück zur Übersicht